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Gesetze Dienstvorschriften Dienstordnung Ausbildung
Stub Dieser Artikel oder Abschnitt wurde von Spielern verfasst um das Rollenspiel zu bereichern.

Er kann zum Teil oder zur Gänze auf fiktiven Angaben beruhen und entspricht daher möglicherweise nicht der offiziellen Lore. Jedem Spieler ist es daher freigestellt, die Informationen auf dieser Seite für sein Rollenspiel zu verwenden - oder eben auch nicht.

Die Dienstvorschriften sind Richtlinien, die aus den Befunden bisheriger Wach-Projekte in Sturmwind zusammgetragen wurden. Sie sollen eine Grundlage zum Spiel als Wache liefern, jedoch niemandem etwas aufzwingen.

Dienstvorschriften der Stadtwache Sturmwinds[]

Eid der Stadtwache[]

"Ich schwöre, dem Königreich Sturmwind treu zu dienen, das Gesetz sowie das Recht und die Freiheit seiner Bürger tapfer zu verteidigen. Ich schwöre, stets gerecht und unbestechlich zu sein, meine Pflichten stets gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, meinen Vorgesetzen zu gehorchen, denen die unter mir stehen stets ein gutes Vorbild zu sein Ich schwöre, die Tugenden der Wache zu leben und zu bewahren. Sollte ich von ihnen abfallen und wider die Einheit und die Gesetze handeln so ist mein Leben verwirkt. Dies schwöre ich aus freiem Willen und voller Überzeugung."

Organisation der Verteidigung Sturmwinds[]

Die Stadtwache Sturmwinds ist Teil einer festgelegten Befehlskette. Hierarchie von oben nach unten:

General[]

General Hammond Clay - Hochkommandant der Verteidigung Sturmwinds, oberster Chef aller Verteidiger Sturmwinds (Soldaten, Magier, etc.)

Wachbataillone sowie Regimente bzw. Kompanien[]

Zuständig für Rekrutierungen der inneren Wachbataillone und -regimenter/kompanien, Ermittlungen bei internen (Rechts)Streitigkeiten in Sturmwind, zuständig für die innere Sicherheit der Stadt.

Palastwache[]

Unter direktem Kommando eines Majors, Sicherheit und Verteidigung des Palasts, der königlichen Familie und des Adelshauses.

Befehlskette / Rangfolge in der Stadtwache[]

Sanitätsränge:

Sanitäter

Mitglieder der Stadtwache im Sonderstatus, deren primäre Aufgabe die medizinische Betreuung der Soldaten innerhalb der Wache ist. Sie unterstehen nicht der regulären Befehlskette, es sei denn, eine Situation erfordert besondere Maßnahmen (Schlachtfeld, Notsituation).

Zu den Aufgabenbereiche der Sanitäter zählen: Medizinische Versorgung der Wachen Rückführung verletzter oder erkrankter Wachen aus dem Einsatz oder aus Übungen Herstellung, Lagerung und Verteilung von Medikamenten Durchführung der Tauglichkeitsprüfung (Musterung, spezielle Eignungsprüfungen) Seelsorge für Wachen und Inhaftierte (auf Antrag) Medizinische Begutachtung eines Inhaftierten auf Antrag des Hohen Gerichts Sturmwind

Stabsarzt

Höchste Instanz in medizinischen Fragen, die die Stadtwache betreffen. Besitzt keine Autorität in militärischen Angelegenheiten und agiert außerhalb der Befehlskette. Der Stabsarzt kann selbst einem Hauptmann Therapien oder Ruhephasen verordnen, an die dieser sich zu halten hat. Des Weiteren übernimmt der Stabsarzt Routineuntersuchen, wie auch die Ausbildung, Einteilung und Koordination der Sanitäter.

Mannschaftsränge:

Rekrut

Diesen Rang erhält eine Wache in ihrer Ausbildungszeit. Über eine Aufnahme in die Wache ist noch nicht entschieden.

Gefreiter

Standard-Mannschaftsrang der Stadtwache. Jeder Rekrut wird nach seiner Vereidigung in den Rang eines Gefreiten erhoben. Die Gefreiten handeln unter Kommando oder nach Abstimmung mit den Unteroffizieren bzw. Offizieren. Sie bilden die Säulen der Stadtwache.

Obergefreiter

Mannschaftsrang der Streitkräfte von Sturmwind. Ein Gefreiter wird in der Regellaufbahn nach zwei Monaten Dienst in den Rang eines Obergefreiten befördert. Er kann als Truppführer fungieren und somit 2-5 andere Wachen befehligen.

Hauptgefreiter

Höherer Mannschaftsrang der Streitkräfte von Sturmwind. Ein Obergefreiter kann in Anerkennung einer ausgezeichneten Führung über eine längere Dienstzeit und/oder aufgrund mehrfacher außerordentlicher Leistungen in den Rang eines Hauptgefreiten erhoben werden.

Unteroffiziersränge:

Unteroffizier/Korporal

Niedrigster Unteroffiziersrang. Der Unteroffizier bildet die Schnittstelle zwischen Mannschaft und Offizieren. Er stellt somit sozusagen die Drehscheibe im Alltag der Wache dar. Er kann als Gruppenführer fungieren und somit 8-12 andere Wachen befehligen. Der Unteroffizier ist ein Unteroffizier in Ausbildung.

Feldwebel

Mittlerer Unteroffiziersrang. Ein Unteroffizier, der in den Rang eines Feldwebels erhoben wurde, zählt zusätzlich taktische Koordination und die Ausbildung neuer Rekruten zu seinem Aufgabenbereich.

Hauptfeldwebel

Höchster Unteroffiziersrang und dem Oberfähnrich nominell gleichgestellt. Der Hauptfeldwebel stellt die Schnittstelle zwischen Unteroffizieren und Offizieren dar. Er kann als Zugführer fungieren und somit 20 bis 40 andere Wachen befehligen.

Offiziersränge:

Leutnant

Niedrigster Offiziersrang der Stadtwache von Sturmwind. Ein Leutnant stellt die Schnittstelle zwischen Unteroffizieren und Offizieren dar. Er übernimmt stellvertretend Bewerbungsgespräche und nimmt an regelmäßigen Offizierslehrgängen teil und ist die erste Ansprechperson für alle Angelegenheiten welche die Entscheidung eines Offiziers erfordern. Erhält ein eigenes Büro.

Oberleutnant

Mittlerer Offiziersrang der Stadtwache von Sturmwind. Der Oberleutnant stellt die rechte Hand des Hauptmanns dar. Er leitet wichtige Angelegenheiten an den Hauptmann weiter oder gibt diese zur Umsetzung an den Leutnant oder direkt die Unteroffiziere weiter. Zusätzlich fungiert er als Stellvertreter des Hauptmanns. Erhält ein eigenes Büro.

Hauptmann

Höchster Offiziersrang innerhalb eines Bataillons, über diesem Rang steht nur der Regimentsführer selbst. Der Hauptmann ist die höchste Instanz in einem Wachbataillon und hat die absolute Befehlsgewalt wie auch die Verantwortung für das Handeln jedes seiner Soldaten zu tragen. Erhält ein eigenes Büro. Befehle sind nur von Vorgesetzten verbindlich. Vorgesetzte sind Soldaten einer höheren Dienstgradgruppe. Innerhalb einer Dienstgradgruppe ist die Befehlsgewalt nur gegeben, wenn dem Soldaten das Kommando erteilt wurde.

Rechte und Pflichten der Stadtwache

Rechte:
Recht auf vollständige und umfassende Ausbildung
Recht auf Sold durch das Königreich Sturmwind
Recht auf bezahlte Freistellung vom Dienst im Falle von Elternschaft, Krankheit oder Trauerfeiern (weitere besondere Anlässe in Rücksprache mit dem Vorgesetzen)
Recht auf eine faire Verhandlung vor dem Militärgericht im Falle eines Gesetzverstoßes

Pflichten:
Verpflichtet, sich in die bestehende Hierarchie einzugliedern
Verpflichtet, seine Arbeit nach bestem (Ge)Wissen zu erledigen
Verpflichtet, dem Ruf des Königs in Notfällen immerzu Folge zu leisten, selbst nach Ende der Arbeitszeit oder bei Freistellung
Verpflichtet, dem König und den Bürgern loyal zu dienen und Sturmwind in Ehren zu halten

Grußformen und Salutregeln[]

Die Ausführung des Grußes ist in der Formaldienstordnung festgeschrieben.

Der Salut wird nur Soldaten in Uniform entgegengebracht und kann durch einen verbalen Gruß ergänzt werden.

Der Gruß wird grundsätzlich gegenüber Angehörigen höherer Dienstgradgruppen erwiesen, allerdings nur bei der ersten Begegnung am Tag und zur Bestätigung eines formalen Befehls. Hat der Soldat bereits in Zivil verbal gegrüßt, fällt der militärische Gruß weg.

Den König, Angehörige der königlichen Familie sowie Angehörige des Oberkommandos sind grundsätzlich immer zu grüßen.

Der militärische Gruß innerhalb derselben Dienstgradgruppe ist zwar nicht verpflichtend, wird aber als Ausdruck von Kameradschaft gerne gesehen.

Für den Fall dass ein einzelner Soldat auf einen Trupp Soldaten trifft – oder ein Trupp Soldaten auf eine anderen Trupp Soldaten - grüßen sich nur die ranghöchsten Anführer beziehungsweise die Streifenführenden der beiden Trupps. Dies gilt auch gegenüber Bürgern, hier wird jedoch nicht salutiert.

Im Gefechtsdienst (Einsatz/Übung) entfällt der militärische Gruß.

Während eines exekutiven Außendienstes und während des Innendienstes hat ein uniformierter Wachsoldat einem zur Dienstaufsicht befugten Vorgesetzten seinen Dienstauftrag und Vorkommnisse zu melden, sofern es seine Aufgabenstellung zulässt. Versehen mehrere uniformierte Bedienstete gemeinsam Dienst, so hat der ranghöchste Bedienstete dieseMeldung gegenüber dem Vorgesetzten zu erstatten.

In geschlossenen, nicht-feindlichen Räumen wird salutiert, sobald der Vorgesetzte dem Soldaten Aufmerksamkeit schenkt. Im Anschluss wird, auf Anweisungen wartend, die Grundstellung eingenommen.

Zuständigkeitsbereich der Stadtwache[]

Die Zuständigkeit der Stadtwache beschränkt sich primär auf die Stadt Sturmwind mit allen Gebäuden, Anwesen und Orten, da diese als Eigentum des Königs zu betrachten sind und die Stadtwache Königshaus und Gesetz allzeit zu vertreten hat.

Wacheinheiten angrenzender Gebiete wie Elwynn, Westfall, Dämmerwald oder das Rotkammgebirge werden in Zukunft auf Anfrage durch die Stadtwache Sturmwind vertreten.
Die Stadtwache agiert an diesen Orten in besonderen Angelegenheiten und Ermittlungen.

Regelung des Verhältnisses unter Wacheinheiten[]

Das persönliche Verhältnis zwischen einzelnen Wachteileinheiten ist im Rahmen einer freundschaftlichen Basis erlaubt sowie gewünscht. Einvernehmliche Beziehungen, welche das neutrale Urteilsvermögen der entsprechenden Person oder Personengruppen im spezifischen Sachangelegenheiten negativ beeinflussen sind grundsätzlich untersagt.

Eine Missachtung wird vorerst verwarnt, Disziplinarmaßnahmen sind von dem entsprechenden befehlshabenden Personen im eigenen Ermessen aufzuerlegen.
Eine Wachteileinheit ist bei Sichtung eines Tatbestandes n. §1 Abs. 6 verpflichtet, beteiligte Personen über diese Vorschriften zu informieren und einer vorgesetzten Person Meldung zu erstatten.


Verhaltensanweisungen[]

Grundsätzliches zum Verhalten einer Stadtwache[]

Die Stadtwache ist angehalten, stets freundlich und unbefangen auf jedermann zuzugehen, sie repräsentiert immer(!) den König und sollte sich daher eine umfassende Ortskenntnis aneignen.

Nichts darf an ihrer Loyalität zum Königreich Zweifel erwecken, daher sind Beherrschung, Freundlichkeit und Geduld die drei großen Tugenden der Stadtwache.

Die Wache ist stets dazu verpflichtet, Befehle von Vorgesetzten zu befolgen, selbst, wenn Ihr in extremen Situation diese seltsam scheinen mögen.

Verhalten in Konflikt- und Streitsituationen[]

Die Stadtwache ist angehalten, stets eine neutrale, vermittelnde Position einzunehmen.

Sie ist dazu verpflichtet, Gewalthandlungen unter den Bürgern zu unterbinden – selbst, wenn dies den Einsatz von körperlicher Gewalt durch die Stadtwache erfordert.

Die Konfliktparteien sind hierbei (physisch) zu trennen und getrennt anzuhören.

Maßnahmen bei der Sichtung eines Verbrechens oder Tatorts[]

Die Stadtwache ist angehalten, sollte sie Zeuge eines Verbrechens werden oder zu einem Tatort gerufen werden, nicht überstürzt zu handeln.

Sie soll sich zunächst einen Überblick verschaffen, dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

Handelt es sich um einen ungesichertern Tatort, ist zunächst immer dafür zu sorgen, dass der Rücken der Wache gedeckt ist.

Risikoreiche Einzelgänge sind der Wache untersagt.

Prozedere beim Auffinden von Mordopfern bzw. Leichen[]

Der Leichenfund[]

Sollte die Stadtwache einen Toten auffinden, so ist zuerst die Sicherung des Tatortes am wichtigsten. Anwesende haben einen Mindestabstand von 6 Fußlängen zur Leiche einzuhalten, Zeugen und auch Schaulustige sind zunächst allesamt als verdächtig einzustufen. Die Wache ist daher angehalten, alle Anwesenden in unmittelbarer Nähe zu halten, notfalls hierzu Verstärkung anzufordern. Danach ist ein Sachverständiger zu organisieren, der den Zustand des Toten untersucht – dies muss nicht zwangsläufig ein Sanitäter der Wache sein, ein (der Wache persönlich bekannter(!) ) Heilkundiger oder ein sachkundiger Mitarbeiter der Kathedrale des Heiligen Lichts sind ebenso zugelassen. Nach der Untersuchung ist die Leiche ins Kellergewölbe der Kaserne abzutransportieren und die Zeugen und Anwesenden zu vernehmen.

Kurz:
Tatort sichern
Anwesende anhalten, nicht wegzulaufen
Personalien aller Anwesenden aufnehmen, ggf. Verstärkung ordern
Leiche untersuchen lassen
Leiche ins Kellergewölbe der Kaserne bringen lassen (ggf. per NPC-Wache)

Leichen, die als Mordopfer gelten sind in den Leichenkeller im Keller der Kaserne zu bringen wo sie vom speziell dafür ausgebildeten Sanitätspersonal der Stadtwache untersucht werden. Zudem werden gleichzeitig Fingerabdrücke genommen, und ein Phantombild wird angefertigt.

Der Leichenkeller ist gut gekühlt und somit für die Aufbewahrung von Leichen über einen längeren Zeitraum gut geeignet. Außerdem befindet sich dort auch direkt das Labor.

Vorgehen bei einer Obduktion bzw. Leichenschau (OOC)[]

Einige Rollenspieler spielen ihr Spiel so konsequent, dass sie auch ihre geliebten Charakter sterben lassen, wenn es sich nicht vermeiden lässt. Um diesen Rollenspielern die Chance zu geben, die Ursache des Todes festzustellen, bieten wir ihnen das Ausspielen einer Obduktion an.

Aufgrund der Altersbeschränkung des Spiels findet dies stets im Gruppenchat statt und die Obduktion wird nicht detailgetreu ausgespielt.

Obduktionen finden grundsätzlich nur im Kühlkeller/Leichenkeller der Kaserne statt. Eingelieferte Leichen werden automatisch von NPC-Kräften gewaschen und kühl gelegt.
Zunächst fragen wir das Opfer ooc aus, ob es eine ausgespielte Obduktion wünscht oder ihm das Angeben persönlicher IC- und OOC-Daten ausreicht.
Daten die grundsätzlich ausgefragt werden sollten:

Name (wenn der Name unbekannt ist, nur den Enginenamen in eckiger Klammer angeben)
Alter
Größe
Gewicht
Statur, besondere Merkmale
Liegedauer: Ist die Totenstarre bereits eingetroffen oder gar bereits gelöst? Hat die Fäulnis begonnen? Sind Totenflecken (Livores) entstanden?
Sonstige Krankheitszeichen wie: Raucherlunge Geschädigte Leber Chronische Krankheiten, usw.
Geschätzer Todeszeitpunkt
Todesursache / Befund
Tatwerkzeug
Tätername (mind. Engine-Namen)

Nun muss abgewogen werden, welche der Daten durch Euch herausgefunden werden konnten. Dies liegt in Eurem Ermessen.

Folter und Gewaltanwendung zur Informationsbeschaffung[]

Die Folter ist den Stadtwachen nur unter folgenden Bedingungen gestattet.
Folter darf nur in Ausnahmefällen Anwendung finden und einzig der Informationsbeschaffung dienen.

Folter darf nur in Absprache mit einem Offizier erfolgen.

Bei der Folter muss mindestens ein weiterer Soldat anwesend sein. Foltern darf nur, wer darin ausgebildet ist. (Foltermeister, Wache mit Zusatzausbildung)

((ooc: Aufgrunf der FSK-Beschränkung wird Folter nur im Gruppenchat oder der Instanz ausgespielt. Zudem ist der Spieler hinter dem zu folternden Charakter nach seinem Alter zu fragen. Zwar müssen wir uns dann darauf verlassen daß er oder sie uns die Wahrheit sagen sind aber im Zweifel auf der sicheren Seite.))

Öffentliche Hinrichtungen bzw. Exekutionen[]

Den Stadtwachen ist es nicht gestattet Hinrichtungen durchzuführen.
Die Vollstreckung derart endgültiger Urteile obliegt dem Hohen Gericht und wird von einem dafür vorgesehenen Henker vorgenommen.

((ooc: Aufgrunf der FSK-Beschränkung werden Hinrichtungen -wenn überhaupt- nur im Gruppenchat oder der Instanz ausgespielt. Zudem ist der Spieler hinter dem verurteilten Charakter nach seinem Alter zu fragen. Zwar müssen wir uns dann darauf verlassen daß er oder sie uns die Wahrheit sagen sind aber im Zweifel auf der sicheren Seite.))

Befehlsgewalt anderer Einheiten[]

Die Kameraden anderer Wacheinheiten sind, wenn möglich zu unterstützen.

Das bedeutet:
Befehle von höherrangigen einheitsfremden Soldaten müssen nur dann ausgeführt werden, wenn nicht ein aktueller Befehl aus der eigenen Einheit vorliegt und solange sie nicht gegen eine Dienstvorschrift verstoßen.

Befehle vom Kommandanten oder Stellvertreter der eigenen Einheit können nicht "überschrieben" werden.
Auch der Kommandant einer anderen Einheit darf, obwohl ranghöher, einen Befehl vom stellvertretenden Kommandeur des Soldaten nicht rückgängig machen.

Ausübung von Amtshandlungen[]

Definition[]

Als Amtshandlung ist jede Handlung zu sehen, die die Kompetenzen eines gewöhnlichen Bürgers des Königreichs überschreitet.
Amtshandlungen sind nur jenen gestattet, die ein besonderes militärisches oder rechtliches Amt im Sinne des Königreichs ausüben.
Im Folgenden werden sämtliche die Wache betreffenden Amtshandlungen genauer ausgeführt. Mit einer Ausnahme – der Verwarnung – müssen alle Amtshandlungen schriftlich dokumentiert werden.
Jede Wache ab dem Rang des Gefreiten darf diese vornehmen.

Verwarnungen[]

Die Verwarnung ist die erste Form von Amtshandlung, die keines schriftlichen Berichts bedarf.
Hierbei wird ein Bürger wegen eines geringen(!) gesetzlichen Vergehens von der Stadtwache mündlich verwarnt.
Sollte der Bürger diese missachten so wird er spätestens bei der dritten Verwarnung verhaftet.

Arrest[]

Unter Arrest ist das Einsperren einer Person zu verstehen, die durch eine Verhaltensweise andere gefährdet hat oder durch die eine Gefährdung zu erwarten ist.
So wird im Falle von Trunkenheit, Schlägereien (im kleinen Rahmen), Belästigungen und geringen Diebstählen gern auf den Arrest zurückgegriffen, bei dem eine Person maximal 24 Stunden im Verlies festgehalten werden darf.

Der Arrest dient sowohl zur Ausnüchterung, als Besinnungszeit, wie auch als Disziplinarmaßnahme für aufmüpfige Bürger. Der Arrestierte ist NICHT als Inhaftierter zu betrachten. Ein vollständiger Bericht ist daher nicht erforderlich, ein kurzer Vermerk mit Namen des Arrestierten, dem Grund für die Arrestierung und der zuständigen Wache in der Akte genügt.

Verhaftungen[]

Die Verhaftung, sprich, der Freiheitsentzug eines Bürgers ist dann gestattet, wenn ein eindeutiger Tatverdacht oder ein Geständnis der betreffenden Person vorliegt. Auch, wenn aufgrund eines Ereignisses anzunehmen st, dass ein Bürger eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, ist es erlaubt, ihn festzunehmen, bis genauere Ermittlungen abgeschlossen sind. Ein Inhaftierter muss in einer Zelle des Verlieses untergebracht werden. Über Umstände und Ablauf der Verhaftung ist ein umfassender Bericht anzufertigen. Dieser sollte beinhalten:

Name, Rasse, äußerliche Beschreibung und Wohnort des Verhafteten
Tatvorwurf / Verdachtsmoment
Ort und Zeugen der Festnahme
Weiteres Vorgehen
Unterschrift der zuständige(n) Wache(n)

Das Auflösen von Versammlungen[]

Der Stadtwache ist es gestattet, eine Versammlung aufzulösen, wenn sie von körperlichen Auseinandersetzungen geprägt ist, Anlass zu Verschwörungstheorien gegen Sturmwind oder das Königshaus gibt, oder
aber eine unmittelbare Gefahr von ihr ausgeht (Hetzreden, Aufruf zur Gewalt und Anarchie).

Hier reicht ebenfalls ein kurzer Vermerk, mit Anwesenden, Zweck der Versammlung, Grund des Auflösens und dem Namender zuständigen Wache.

Das Aufnehmen von Anzeigen[]

Das Aufnehmen von Anzeigen ist eine bürokratische Arbeit, bei der die Wache (sofern bekannt) Folgendes dokumentieren muss:

Name, Alter, Beruf und Wohnort des Anzeigenstellers/Opfers
Name, Alter, Beruf und Aussehen des Beschuldigten
Tatvorwurf
Name, Alter, Beruf und Wohnort möglicher Zeugen
Persönliche Einschätzung der Wache
Weiteres Vorgehen
Unterschrift der zuständige(n) Wache(n)

Das Aufnehmen von Anzeigen ist auch auch Rekruten gestattet. Wohnt der Anzeigenstellung kein ranghöherer Soldat bei, wird als Zuständiger der Ausbilder eingetragen.

Verhöre bzw. Befragungen[]

Verhöre und Befragungen sind von der Wache bestenfalls gemeinsam mit einer weiteren Stadtwache vorzunehmen. Bei Befragungen ist darauf zu achten, neutrale Fragen zu stellen, die keine Antwortmöglichkeit vorgeben. Es ist nicht gestattet, den Befragten mit Gewalt zu Antworten zu zwingen.

Bei Verhören ist zunächst – wenn nicht eindeutig erwiesen – von der Unschuld des Befragten auszugehen. Auch hier ist keine Gewalt gestattet und die gestellten Fragen müssen sachlicher und neutraler Natur sein.
Die Fragen die gestellt werden, dürfen keine Wertung enthalten oder auf ein bestimmtes Antwortmuster drängen.
Das Protokoll einer Befragung oder eines Verhörs muss folgende Punkte enthalten:

Name, Alter, Beruf und Wohnort des Befragten/Aussagenden
In Stichpunkten dokumentierte Aussage oder Wiedergabe der Aussage in eignen Worten des Protokollführers
Persönliche Einschätzung der Wache / Eindruck der Wache während des Gesprächs
Unterschrift der zuständige(n) Wache(n)

Rekruten ist die Befragung innerhalb des Wachbüros gestattet, ein Verhör jedoch nur im Beisein eines weiteren Soldaten.

Kampfhandlungen und körperliche Gewalt[]

Die Wache darf nur aus defensiven Gründen handgreiflich werden, sprich wenn es darum geht sich selbst oder jemand anderen vor dem körperlichen Angriff eines anderen zu schützen.

Das primäre Ziel der Wache muss sein den Gegner kampfunfähig zu machen, nicht etwa ihn zu töten oder schwer zu verletzen.

Genaue Angriffspunkte und Kampfstrategien sollten in der Grundausbildung vermittelt werden.

Es ist ein Bericht anzufertigen, der mittels eines kurzen Protokolls den Grund, sowie den Beginn des Kampfes, die wichtigsten Eckpunkte seines Verlaufs und sein Ende dokumentiert.

Auch hier muss die zuständige Wache unterschreiben.

Eskorten[]

Bei Eskorten geleitet die Stadtwache in einer defensiven Mission Personen oder Gegenstände von einem Ort zum anderen.

Hierbei muss mindestens ein Unteroffizier zugegen sein, der die Koordination der Wachen übernimmt.

Der Wache ist angeraten, mit möglicherweise anwesenden Söldnern oder anderen Orden zu kooperieren, um eine optimale Verteidigung des Zugs/der Person zu ermöglichen.

Das zu schützende Objekt/die zu schützende Person muss – sofern möglich – in alle Richtungen abgesichert sein.

Eskorten werden nur um der Sicherheit des König(reich)s Willen gestattet, die Stadtwache ist nicht mietbar.

Verkündung und Vollstreckung von Urteilen[]

Das Verkünden von Urteilen obliegt einem Richter.
Sollte kein Richter zugegen sein darf das Urteil von der ranghöchsten, gegenwärtigen Wache verkündet werden, sofern es keine andere Anweisung durch einen Unteroffizier oder ranghöheren Soldaten gibt.

Jeder Soldat mit dem Rang eines Gefreiten oder höher ist dazu berechtigt Goldstrafen zu vollstrecken oder Inhaftierte nach Ablaufen der Haftzeit aus dem Verließ zu entlassen.
Dafür bedarf es keinen Befehl beziehungsweise die Anwesenheit eines Offiziers, Unteroffiziers oder Richters.

Körperstrafen wie das Auspeitschen oder das Brechen von einzelnen Körpergliedmaßen dürfen nur von Soldaten mit dem Rang eines Gefreiten oder höher und nur auf Befehl eines Unteroffiziers, ranghöheren Soldaten oder im Beisein eines Richters vollstreckt werden.
Bei der Vollstreckung einer Körperstrafe müssen mindestens zwei Wachsoldaten anwesend sein.

Lebensstrafen dürfen nur in Gegenwart eines Unteroffiziers oder Offiziers vollstreckt werden.

In allen Fällen muss ein rechtskräftiges Urteil des hohen Gerichts zu Sturmwind vorliegen!

Total RP 3 Extended Code[]

Im folgenden ist der Code der TRP3 Extended Item-Template des Skriptorium[1][2] zu finden, die als "Abschrift des Skriptoriums" oder bei Bedarf als geklonte Variation für das eigene RP genutzt werden kann: Bitte hier klicken

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